The Right Place
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma:
The Right Place
Renate Füßlein, Birkenstraße 2, 76879 Essingen.
Hier die AGBs als PDF-File zum drucken: AGB The Right Place
1) Allgemeines: Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Liefer - und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit unseren Kunden und zwar auch dann, wenn bei zukünftigen Geschäften die Bedingungen dem Besteller nicht noch einmal gesondert zugesandt werden. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der Fa. TRP Renate Füßlein gelieferten Waren bedeutet, dass der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht wenn unsererseits dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2) Preise: Unsere Katalogs- und Angebotspreise sind freibleibend. Sie gelten ab Werk. Verpackungs- und Zustellkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren sind in unseren Angeboten nicht enthalten.
3) Gefahrenübergang: Die Übersendung der Ware erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. Sofern der Besteller keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket, Luftsendung, etc.) wird dieser von uns nach bestem Ermessen unter Vorbehalt der günstigsten Versandart vorgenommen. Da bei Transportschäden, unbeschadet unseres Haftungsausschlusses, eine Haftung von Bahn, Post oder Spediteur eintreten kann, bitten wir die jeweilige Sendung sofort nach Anlieferung zu überprüfen und sich sofort Schriftlich von dem Zusteller bestätigen zu lassen, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, Regressansprüche bei der Post, Bahn oder Spediteur anzumelden. Im Falle der Selbstabholung gehen Transportschäden allein zu Lasten des Bestellers.
4) Lieferung: Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang der schriftlichen oder mündlichen Bestellung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, ohne das der Besteller hieraus Rechte irgendwelcher Art geltend machen kann. Aufträge über Sonderanfertigungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt bei mündlichen Angeboten des Bestellers über Ausführung, Abmessung etc. Sofern vor Auftragserteilung Muster angefordert werden, können diese nur gegen entsprechende Berechnung geliefert werden. Bei Lieferverzug ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle der höheren Gewalt (Streik, Aussperrung, unverschuldete Transportstörungen) sind wir berechtigt, unter Benachrichtigung des Bestellers, ohne Schadensersatzverpflichtung von dem Vertrag zurückzutreten bzw. können wir die Erfüllung des Vertrags bis zur Behebung des Hindernisses verweigern, ohne dadurch in Verzug zu kommen.
5) Mängelhaftung: Wir haften nur für die Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlagen. Wir haften nicht für Mängel, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Waren auftraten. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für die Verletzung von vertraglichen oder vorvertraglichen Neben-, Sorgfalts-, Informations- und Hinweispflichten wird hiermit auf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei begründeten Mängelrügen bemüht sich der Verkäufer so schnell als möglich Naturalersatz zu leisten. Ist ihm eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht möglich, kann er vom Vertrage zurücktreten. Hatte der Käufer bereits den Kaufpreis bezahlt erfolgt umgehende Rückzahlung durch den Verkäufer. Dem Käufer stehen auch im Falle einer begründeten Mängelrüge keine Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu.
6) Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund und auch für zukünftige Lieferungen - unser Eigentum. Bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung bzw. Gutschrift. Bei Pfändung der gelieferten Ware, an der unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Besteller die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige an uns, damit wir unsere Eigentumsrechte gelten machen können. Der Besteller ist nicht berechtigt, solange Eigentumsvorbehalt besteht, von uns gelieferte Ware zu verpfänden, Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder Tauschverträge zu schließen. Bei Verarbeitung und Einbau von Bauteilen erwerben wir, solange deren Bezahlung nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem hergestellten Werk gemäß den $$ 947 und 948 BGB. Veräußert der Besteller von uns gelieferte Ware, bevor die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ist, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns nach Aufforderung eine Aufstellung über diese Forderungen einzusenden und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Wir sind dann berechtigt, diese Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.
7) Zahlung: Unsere Lieferung erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Bei unbegründetem Annahmeverzug hat der Besteller die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzten. Ein solcher liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Besteller, trotz einer etwas längeren Lieferzeit, die Ware nicht einlöst, ohne das vorher der Auftrag schriftlich storniert worden ist. Bei Sonderbestellungen werden 50% des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag bei Lieferung.
8) Allg. Haftungsauschluß: Soweit wir im Rahmen unseres Lieferprogramms Auskünfte, Hinweise und Empfehlungen in technischen Fragen geben, sind diese unverbindlich und erfolgen ohne Gewährleistungsplicht. Ebenso haften wir nicht für Druckfehler und irrtümliche Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen. Ebenfalls haften wir nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch unsere Waren und Dienstleistungen verursacht werden.
9) Rücksendungen / Vertragsrücktritt: Laut Fernabgabengesetz sind wir verpflichtet standart Ware zu unseren Lasten zurück zunehmen. Die Rückabwicklung muss jedoch vorher mit uns abgesprochen werden. Vom Fernabgabegesetz ausgenommen sind jedwede Art von Sonder und Einzelanfertigung. In Zweifelsfällen bestätig der Verkäufer vor dem Kauf das Rückgaberecht oder schließt es explizit aus.
10) Arbeitspauschalen: Wird eine Mängelrüge an uns gesandt und ist diese nicht berechtigt, berechnen wir eine Pauschale von 50 Euro für den von uns erbrachten Arbeitsaufwand. Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden separat in Rechnung gestellt.
11) Teilweise Unwirksamkeit: Sollte ein Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.